Allgemeine Geschäftsbedingungen des gemeinnützigen Vereins „Vorschule Markt Schwaben e.V.“ für das Projekt „Bee-Box“

 

1.Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Geschäftsbeziehungen des Vereins „Vorschule Markt Schwaben e.V.“ (nachfolgend „der Verein“) im Rahmen des Projekts „Bee-Box“.

2.Projekt „Bee-Box“
2.1. Das Projekt „Bee-Box“ wird vom Verein initiiert und umgesetzt. Es hat das Ziel, die Demokratiebildung in Kitas des Landkreises Ebersberg zu unterstützen. Hierfür bietet der Verein kostenfrei Bücherboxen zum Verleih an Kitas innerhalb des Landkreises Ebersberg an.

2.2. Die Bücherboxen („Bee-Boxen“) enthalten eine jeweils altersgerechte Auswahl an Büchern zu den Themen Inklusion, Teilhabe, Demokratie, Anti-Rassismus und Vielfalt und sind speziell auf die Bereiche Krippe, Kindergarten und Hort abgestimmt. Die Boxen sind ein Angebot an die teilnehmenden Kitas, deren pädagogische Arbeit zu den ausgewählten Themen zu unterstützen und die Demokratiebildung zu fördern. Die Auswahl der Bücher erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Themen können durch die begrenzte Buchauswahl nur in Ausschnitten betrachtet werden. Der Verein ist für die Buchinhalte nicht verantwortlich.

3.Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die kostenfreie Überlassung der Bee-Boxen an interessierte Kitas im Landkreis Ebersberg.

4. Zustandekommen des Vertrages
4.1 Der Verein bietet die Bee-Boxen über seine Website an. Diese Angebote sind zunächst stets unverbindlich.

4.2 Eine verbindliche Vereinbarung zur Überlassung einer Box kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch den Verein zustande.

5. Gegenstand und Inhalt
5.1 Die Vertrag erfasst ausschließlich die Bereitstellung sowie kostenfreie und zeitlich befristete Überlassung der Bee-Boxen an interessierte Kitas im Landkreis Ebersberg.

5.2 Entleihende Kitas sind nicht berechtigt, die Boxen Dritten zu überlassen.

6. Reservierung, Buchung und Verleih
6.1. Die Kitas im Landkreis Ebersberg können die gewünschten Bee-Boxen über die Website des Vereins reservieren. Für jede Bee-Box steht ein Buchungskalender zur Verfügung.

6.2 Die Reservierung muss durch den Verein durch Buchung bestätigt werden. Die Buchung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum konkret reservierten Zeitraum.

6.3. Die maximale Leihdauer einer Bee-Box beträgt 12 Wochen. Eine längere Leihfrist kann vereinbart werden. Am Ende der Entleihungsfrist sind die Boxen unaufgefordert dem Verein an dessen Sitz zurückzugeben.

6.4 Die Bee-Boxen müssen von den Kitas selbst auf eigene Kosten beim Verein abgeholt und zurückgegeben werden. Ein Versand der Boxen findet nicht statt.

6.5 Die Kitas sind zu einem sorgsamen Umgang mit den Boxen sowie deren Büchern verpflichtet.

7. Rücktritt und Kündigung
7.1 Der Verein kann vom Vertrag zurücktreten, soweit zum gebuchten Zeitpunkt die Bee-Box nicht zur Verfügung steht. Der Rücktritt ist zeitnah anzuzeigen. Schadenersatzansprüche entstehen hieraus nicht.

7.2 Der Verein hat insbesondere ein fristloses Kündigungsrecht, falls die Nutzung der Boxen durch den Vertragspartner vom vertraglich beabsichtigten Zweck erheblich abweicht.

8. Haftung
8.1. Der Verein haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung der Bee-Boxen entstehen.

8.2. Der Verein übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Bücher in den Bee-Boxen. Es obliegt den Kitas, die Bücher auf ihre Eignung und Altersfreigabe zu überprüfen.

8.3 Die entleihenden Kitas haften für Schäden an den Boxen bzw. den Büchern sowie für deren Verlust. Ausgenommen sind übliche Gebrauchsspuren durch die Nutzung der Bücher durch Kinder und Mitarbeiter*innen.

8.4 Im Haftungsfall werden die Kosten der Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.

8.5 Im Fall der nicht oder nicht rechtzeitigen Rückgabe der Boxen zum Ende der Verleihfrist kann der Verein die Erstattung der Kosten der Selbstabholung bzw. Ersatzbeschaffung vom Entleiher verlangen.

9. Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg
Das Projekt „Bee-Box“ wird durch die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg gefördert. Die Förderung ermöglicht den kostenfreien Verleih der Bee-Boxen an die Kitas im Landkreis Ebersberg.

10. Datenschutz
10.1. Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Kitas nur zum Zweck der Buchungsabwicklung und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

10.2. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Buchungsabwicklung und der Förderung durch die Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Ebersberg.

11. Änderung der AGB

Der Verein behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die geänderten AGB werden den Kitas rechtzeitig mitgeteilt und gelten ab dem Zeitpunkt der Mitteilung als akzeptiert, sofern nicht innerhalb einer angemessenen Frist Widerspruch eingelegt wird.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
13.1 Für Streitigkeiten aus diesen AGB sowie aus dem gesamten Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Vereins „Vorschule Markt Schwaben e.V.“.

13.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Vereins in Markt Schwaben.

Stand: 01. September 2023